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Beratungslehrer

Alsleben

Beratungslehrer

 

Herr Alsleben

 

Herr Alsleben hat im Januar die Ausbildung zum Beratungslehrer abgeschlossen. Bei schulischen oder persönlichen Anliegen bietet er Beratungsgespräche für Schülerinnen und Schüler, Eltern oder auch Lehrkräfte an. Die Beratung ist immer freiwillig und es besteht Schweigepflicht, das heißt, die Beratungsgespräche sind vertraulich.

 


Beratungszeiten:

Montags und Freitags jeweils 09:30 bis 09:50 (erste große Pause)

Donnerstags 09:55 bis 11:25 Uhr (3. u. 4.Std.)

Weitere Termine können gerne im persönlichen Gespräch, per Telefon oder per E-Mail vereinbart werden.

 

Tel.: 05066 6046951

E-Mail:  

 

 

Zusätzlich sind Termine nach Absprache und Vereinbarung möglich!


Beratungskonzept

 

Schiller-Oberschule Sarstedt

In Anlehnung an den Runderlass d. MK v. 1.11.2008 und „Die Arbeit in der Oberschule“, RdErl. d. MK v. 7.7.2011 wird das Beratungskonzept der Beratungslehrertätigkeit vorgestellt.

 

 

1. Die Beratungstätigkeit von Beratungslehrern

1.1. Die Beratung durch den Beratungslehrer

  • Die Beratung erfolgt freiwillig und setzt die Zustimmung des zu Beratenden voraus.

  • Der Ratsuchende bestimmt, ob er eine Beratung in Anspruch nehmen will oder ob eine begonnene Beratung fortgesetzt bzw. beendet wird.

  • Der Ratsuchende gibt selbst das Problem vor und setzt den Rahmen, in dem eine Problemlösung erarbeitet werden soll.

  • Ob eine Problemlösung in die Praxis umgesetzt wird oder nicht, unterliegt allein seiner Entscheidung.

  • Die Selbstverantwortlichkeit wird gewürdigt und gestärkt.

  • Die Vertraulichkeit der Beratungstätigkeit hat höchste Priorität.

  • Informationen aus Beratungsgesprächen dürfen seitens des Beraters nicht weitergegeben werden, es sei denn der Ratsuchende entbindet ihn von dieser Schweigepflicht.

  • Eine rechtzeitige Einbindung von Beteiligten und anderer Personen durch den Berater erfolgt in Absprache mit dem Ratsuchenden und ist abhängig von der Sachlage.

 

1.2. Allgemeine Aufgaben des Beratungslehrers

  • Gesprächsbereitschaft mit Schülern, Eltern und Kollegen zeigen.

  • Vertrauen zu dem genannten Personenkreis schaffen.

  • Die Beratung findet in einer ruhigen, störungsfreien Umgebung statt.

  • Der Beratungslehrer hat bedarfsweise Hilfsangebote von Jugendamt, Therapeuten darzustellen.

  • Der Beratungslehrer kann gemeinsam individuelle Verhaltenspläne erarbeiten und seine Unterstützung bei der Durchführung sicherstellen.

  • Bei der Problemanalyse bedient sich der Beratungslehrer standardisierter Testverfahren.

  • Bei besonderen Schwierigkeiten können in Absprache Unterrichtsbesuche durchgeführt werden.

  • Zur Vertiefung der Beratungstätigkeit können weitere Beteiligte in Absprache und mit Zustimmung des Beratenden hinzugezogen werden.

  • Die Aufgabenstellung des Beratungslehrers ist regelmäßig der schulinternen Öffentlichkeit vorzustellen.

  • Trainingsprogramme zur Stärkung der Lernbereitschaft und zur Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung, die nicht durch die schulinternen Lehrpläne abgedeckt sind, sind zu entwickeln und in Absprache mit Kollegium und Schulleitung durchzuführen.

Kontakt

Schiller-Oberschule Sarstedt
Wellweg 41
31157 Sarstedt

 

Tel:: (05066) 60469-0
Fax: (05066) 60469-6
Mail:

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